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   OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16   

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OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16 (https://dejure.org/2017,20375)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2017 - 10 LB 83/16 (https://dejure.org/2017,20375)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 (https://dejure.org/2017,20375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 FinAusglG ND; § 3 KomVerfG ND; § 42 Abs 2 VwGO
    Ausgleichsaufgabe; Bagatellgrenze; Gemeindefusion; Geringfügigkeitsschwelle; Klagebefugnis; Kreisinterner Finanzausgleich; Kreisumlage; Kreisumlagebescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kreisumlagebescheid des Landkreises Goslar teilweise aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kreisumlagebescheid des Landkreises Goslar teilweise aufgehoben

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Geringfügigkeitsschwelle und umlagefähiger Bedarf bei der Kreisumlage

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kreisumlagebescheid des Landkreises Goslar teilweise aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Davon zu trennen ist die Frage, ob die gerichtliche Prüfung der Haushaltsansätze, die der Umlage zugrunde liegen, Fehlertoleranzgrenzen berücksichtigen darf und wie weit der Gestaltungsspielraum des Landkreises bei der Aufgabenwahrnehmung geht (vgl. Senatsurteil vom 7.7.2004 - 10 LB 4/02 -, Rn. 40, juris).

    Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung begrenzt damit den Bedarf des Beklagten und die zu dessen Deckung zu erhebende Kreisumlage (ständige Rechtsprechung des Senats, statt aller Senatsurteil vom 7.7.2004 - 10 LB 4/02 -, Rn. 39, juris).

    Der Senat hat zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 3 Abs. 2 NKomVG, dem § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Landkreisordnung in der bis zum 31. Oktober 2011 geltenden Fassung, bereits entschieden, dass diese Norm nach ihrem Regelungscharakter nicht nur die Funktionen der Landkreise umschreibt, sondern eine an sie gerichtete Aufgabenzuweisung enthält (vgl. Senatsurteil vom 7.7.2004 - 10 LB 4/02 -, Rn. 40, juris).

    Von dieser selbstverantworteten und von der kreisangehörigen Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung als rechtmäßig hinzunehmenden Aufgabenbestimmung hängt die Höhe der Kreisumlage ab (vgl. Senatsurteil vom 7.7.2004 - 10 LB 4/02 -, Rn. 40, juris, m.w.N.).

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts hat der Senat bereits entschieden, dass das NFAG weder ausdrücklich noch konkludent finanzielle Ausgleichsaufgaben der Landkreise grundsätzlich ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 7.7.2004 - 10 LB 4/02 -, a.a.O.).

    Der Senat hat zwar mit seinem Urteil vom 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 - derartige Zuwendungen ohne Zweckbindung grundsätzlich als zulässig und insbesondere mit der Niedersächsischen Verfassung und dem Finanzausgleichssystem gemäß dem NFAG als vereinbar erachtet (kritisch Meyer in: KVR-NKomVG, Loseblatt, Stand: September 2016, § 3, Rn. 40 ff.).

  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Der Beklagte kann sich für die Zuwendung zur Unterstützung der Fusion der Städte Goslar und Vienenburg allenfalls auf die Kompetenznorm des § 3 Abs. 2 Satz 2 NKomVG stützen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.4.1996 - 7 NB 2/95 -, Rn. 16, juris).

    Zu demselben Zweck dürfen Kreise auf landesrechtlicher Grundlage den kreisangehörigen Gemeinden administrative oder finanzielle Hilfen gewähren, um Unterschiede ihrer Verwaltungs- oder Finanzkraft auszugleichen (Ausgleichsaufgaben) (BVerwG, Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2/95 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 28.2.1997 - 8 N 1/96 -, Rn. 12, juris).

    Der Senat lässt offen, ob die beanstandete Zuwendung an die Beigeladene auch deshalb unzulässig wäre, weil der Beklagte diese Zahlung ohne jede Zweckbindung der zugewandten Mittel vornahm (kritisch wegen eines möglichen Konflikts mit dem landesinternen kommunalen Finanzausgleichs BVerwG, Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2/95 -, BVerwGE 101, 99-112, Rn. 18, juris).

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Der gegen die Haushaltssatzung gerichtete Normenkontrollantrag und die Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid stellen für die betroffenen Gemeinden gleichrangige Rechtsschutzalternativen dar, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann (vgl. BVerwG vom 29.1.1992 - 4 NB 22/90 -, Rn. 9, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, Rn. 44, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zieht ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, sich also auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (BayVGH, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, Rn. 76, juris; so auch ThürOVG, Urteil vom 11.12.2001 - 2 KO 141/97 -, Rn. 67 ff., juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde; Normenkontrollverfahren; Haushaltszweck;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung eines Landkreises entschieden, bei einer Unterschreitung von 0, 1 vom Hundert der Umlagegrundlagen sei eine Rechtsverletzung nicht mehr dargetan, da eine Festsetzung des Umlagesatzes unterhalb einer solchen Größenordnung auch in Ausnahmefällen in der Verwaltungspraxis nicht mehr zu verzeichnen sei (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8.12.1998 - 7 C 11935/97 -, Rn. 41, juris).

    Daher wäre es unverhältnismäßig, wenn jeder noch so kleine Fehler die Nichtigkeit der gesamten Haushaltssatzung nach sich zöge (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.12.1998 - 7 C 11935/97 -, juris, Rn. 409).

  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Zu demselben Zweck dürfen Kreise auf landesrechtlicher Grundlage den kreisangehörigen Gemeinden administrative oder finanzielle Hilfen gewähren, um Unterschiede ihrer Verwaltungs- oder Finanzkraft auszugleichen (Ausgleichsaufgaben) (BVerwG, Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2/95 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 28.2.1997 - 8 N 1/96 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Mit im Wesentlichen gleichlautenden Erwägungen nimmt auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung eines Landkreises an, dass fehlerhafte Ansätze im Umlagesoll nicht zu beanstanden sind, wenn sie nicht dazu führen, dass der Umlagesatz um 0, 5 % niedriger festzusetzen wäre (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.12.1994 - 2 K 4/94, Rn. 58, juris).
  • VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868

    Voraussetzungen der Erhebung einer gespaltenen Kreisumlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Vielmehr führen die rechtswidrig zu hohen Umlagesätze zur Nichtigkeit der Haushaltssatzung des Beklagten für das Haushaltsjahr 2014, da der Satzung ohne wirksame Kreisumlagesätze ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil fehlt (vgl. entsprechend BayVGH, Urteil vom 7.12.2005 - 4 BV 03.868 - juris, Rn. 41).
  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zieht ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, sich also auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (BayVGH, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, Rn. 76, juris; so auch ThürOVG, Urteil vom 11.12.2001 - 2 KO 141/97 -, Rn. 67 ff., juris).
  • StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
    Teil dieses verfassungsrechtlich gemäß Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wie auch gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Halbsatz 1 GG verbürgten Selbstverwaltungsrechts ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder auch die Finanzhoheit (Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1997 - 14/95 -, Rn. 87, juris m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10/108 -, Rn. 37, juris).
  • VG Oldenburg, 22.03.2023 - 3 A 2357/19

    Ergänzungsaufgabe; Haushaltsplan; Kreisumlage; Nachtragshaushalt; Rückerstattung;

    Dieses verfassungsrechtlich verbürgte Selbstverwaltungsrecht ( Art. 57 Abs. 1 NV sowie Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Halbsatz 1 GG ) umfasst auch die Finanzhoheit (vgl. Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1997 - 14/95 u.a.- juris Rn. 87; Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 37).

    Der gegen die Haushaltssatzung gerichtete Normenkontrollantrag und die Anfechtungsklage gegen den isumlagebescheid stellen für die betroffenen Gemeinden aber gleichrangige Rechtsschutzalternativen dar, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 41 m.w.N.; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 12. November 2019 - 2 A 159/18 - juris Rn. 50).

    Die Landkreise sind außerdem befugt, ergänzend auch solche öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen, die die Gemeinden im Rahmen der ihnen obliegenden Selbstverwaltung durchführen können, die aber ihre Leistungsfähigkeit übersteigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 47).

    Prüfungsmaßstab ist also immer, welcher Bedarf für die im Veranlagungsjahr zulässigerweise vom Landkreis wahrzunehmenden Aufgaben anfällt und inwiefern der Landkreis zur Deckung dieses Bedarfs der Umlage bedarf (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 61).

    Prüfungsmaßstab ist immer, welcher Bedarf für die im Veranlagungsjahr zulässig vom jeweiligen Landkreis wahrzunehmenden Aufgaben anfällt und inwiefern der Landkreis zur Deckung dieses Bedarfs der Umlage bedarf (vgl. nochmals Nds. OVG, Urteil vom Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 61).

    Das NFAG schließt weder ausdrücklich noch konkludent finanzielle Ausgleichsaufgaben der Landkreise grundsätzlich aus (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 - juris Rn. 40 und vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 52).

    Für eine Sonderzahlung ist Voraussetzung, dass der Beklagte eine ihm obliegende Aufgabe im Sinne des NKomVG wahrnimmt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 50).

    Eine Bagatellgrenze bzw. Geringfügigkeitsschwelle der spürbaren finanziellen Auswirkungen für die kreisangehörigen Kommunen ist dem niedersächsischen Landesrecht nicht zu entnehmen (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 63ff.).

    Der zu hohe Umlagesatz führt zur Nichtigkeit der Haushaltssatzung des Beklagten für das Haushaltsjahr 2018, da der Satzung ohne wirksamen isumlagesatz ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil fehlt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 66 mit Verweis auf BayVGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 4 BV 03.868 - juris Rn. 41; siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 - juris Rn. 22, das ebenfalls von einer Unwirksamkeit der Satzungsnorm ausgeht).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2019 - 10 LC 231/18

    Bürgermeister; Hauptverwaltungsbeamter; Inkompatibilität; Interessenkollision;

    Entscheidet der Landkreis über die Gestaltung oder Intensität dieser Aufgabenwahrnehmungen, steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu, der maßgeblich von seiner Struktur sowie seinen planerischen und politischen Entscheidungen geprägt wird (Senatsurteil vom 20.06.2017 - 10 LB 83/16 -, juris Rn. 48).

    So hat die von dem Kläger als Oberbürgermeister vertretene Stadt A-Stadt in einem von dem Senat zu entscheidenden Verfahren über die von einer anderen kreisangehörigen Gemeinde zu entrichtende Kreisumlage geltend gemacht, dass ihre Einwohner pro Kopf deutlich höhere Zahlungen im Rahmen der Kreisumlage leisten würden als die übrigen kreisangehörigen Gemeinden (vgl. Senatsurteil vom 20.06.2017 - 10 LB 83/16 -, juris Rn. 17).

  • VG Saarlouis, 23.03.2018 - 3 K 1916/15

    Begründungsanforderungen an die Festsetzung eines Kreisumlagesatzes

    Da dem Gericht daher eine Ersetzungsbefugnis nicht zusteht, ist nach allem Gesagten davon auszugehen, dass die verfahrensgegenständliche Prognoseentscheidung rechtswidrig und damit der auf ihr basierende normativ beschlossene Kreisumlagesatz nichtig ist, was bedeutet, dass der auf dieser Grundlage ergangene, angefochtene Kreisumlagebescheid seinerseits rechtswidrig ist und daher, soweit er angefochten worden ist, der Aufhebung unterliegt, da der Satzung ohne wirksame Kreisumlagesätze ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil fehlt(OVG Lüneburg, Urteil vom 20.06.2017 -10 LB 83/16-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 11 LA 103/20

    Begründung; Datenlöschung; effektiver Rechtsschutz; Einwohnerzahl; ernstliche

    Gegen die Festlegung einer bestimmten prozentualen Geringfügigkeitsschwelle schon bei der Klagebefugnis spricht auch, dass es dafür vorliegend an erkennbaren rechtlichen Anknüpfungspunkten fehlt, ohne die eine Grenzziehung gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes und das Willkürverbot verstoßen könnte (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.6.2017 - 10 LB 83/16 -, juris, Rn. 40).
  • VG Schwerin, 27.04.2023 - 3 A 317/21

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheids durch eine kreisangehörige Gemeinde wegen

    Die Klägerin ist hinsichtlich der Anfechtungsklage hingegen klagebefugt, soweit sie einen Verstoß gegen ihre durch Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 72 Abs. 1 LV M-V gewährte Selbstverwaltungsgarantie in Form der gemeindlichen Finanzhoheit geltend macht (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 -, juris Rn. 37).
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